Druckluftkompressoren: Staatliche Förderung durch das BAFA

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat ein Förderprogramm für Querschnittstechnologien aufgelegt, mit dem Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz moderner Technologien finanziell unterstützt werden. Förderfähig sind Investitionen in diesem Segment. Das heißt: Bis zu 40 % Ihrer Investitionskosten zahlt das BAFA Ihnen zurück.

 

Förderung von Drucklufterzeugern

Im Bereich der Drucklufterzeugung ist die Investition in hocheffiziente Kompressoren mit und ohne Drehzahlregelung förderfähig. Einzige Einschränkung: Kompressoren ohne Drehzahlregelung müssen mit einem geringen Leerlaufanteil und mit geringer Schalthäufigkeit betrieben werden. Förderfähig ist darüber hinaus die Nachrüstung einer übergeordneten Steuerung bei mehreren Kompressoren und die erstmalige Investition in ein Ultraschallmessgerät, das zum Aufspüren von Lecks eingesetzt wird. Darüber hinaus erhalten Sie Geld vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zurück, wenn Sie in Kombination mit einem hocheffizienten Kompressor den zugehörigen Kältetrockner anschaffen. Sämtliche Geräte führt das Unternehmen ABG Druckluft im Sortiment.

Technische Voraussetzungen

Um in den Genuss der staatlichen Förderung zu kommen, müssen die Kompressoren bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Das heißt: Schraubenkompressoren müssen ein Druckniveau zwischen 4 und 15 bar besitzen. Kompressoren mit Öleinspritzung müssen darüber hinaus die Vorgaben des BAFA in Bezug auf die Nennleistung erfüllen und eine Effizienz bei der Drucklufterzeugung gemessen nach ISO 1217 Annex C aufweisen. Bei drehzahlgeregelten Kompressoren wird der Bestpunkt bei der spezifischen Leistungsaufnahme zugrunde gelegt. Bezüglich der Wärmerückgewinnung muss die Rückgewinnungsleistung mindestens 70 Prozent der elektrisch aufgenommenen Leistung im Nennbetrieb entsprechen.

 

Rückerstattung von Investitionen

Kleine und mittlere Betriebe (KMU) wird ein Bonus in Höhe von 10 Prozent der förderberechtigten Investitionskosten gewährt. Damit steigt die Maximalförderung von 30 auf insgesamt 40 Prozent. Große Unternehmen erhalten Förderungen in Höhe von 30 Prozent.

 

Der Förderantrag muss online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingereicht werden. Nach der Bewilligung kaufen Sie den förderfähigen Drucklufterzeuger. Die Anlage muss spätestens neun Monate nach der Bewilligung installiert und betriebsbereit sein.

 

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Druckluftexperten von ABG Druckluft zur Verfügung.